OLG Hamburg - Urteil vom 18.09.2002
14 U 57/02
Normen:
AKB § 2b ; BGB § 827 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2003, 251
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 22.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 306 O 281/01

Verpflichtung des Halters zur Überprüfung der Fahrerlaubnis eines Fahrers

OLG Hamburg, Urteil vom 18.09.2002 - Aktenzeichen 14 U 57/02

DRsp Nr. 2004/19288

Verpflichtung des Halters zur Überprüfung der Fahrerlaubnis eines Fahrers

1. Der Fahrzeughalter hat sich zu vergewissern, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Es reicht nicht aus, dass er sich den Führerschein vor drei Jahren hat zeigen lassen. 2. Zur Anwendung des § 827 BGB ist nur darauf abzustellen, dass die Einnahme des Alkohols selbst vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte.

Normenkette:

AKB § 2b ; BGB § 827 ;

Gründe:

I.