Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3. September 2015 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. Oktober 2013 werden geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts neu zu entscheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
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