OLG Köln - Urteil vom 24.10.2000
9 U 27/00
Normen:
AKB § 7 Abs. Nr. 2 S. 3, § 5 Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 235
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 31.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 238/98

Versicherungsvertragsrecht; Falschangaben des VN über das Vorhandensein von Zeugen für das Abstellen des Fahrzeugs

OLG Köln, Urteil vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 9 U 27/00

DRsp Nr. 2001/11611

Versicherungsvertragsrecht; Falschangaben des VN über das Vorhandensein von Zeugen für das Abstellen des Fahrzeugs

In der Fahrzeugversicherung führen falsche Angaben des Versicherungsnehmers über das Vorhandensein von Zeugen für das Abstellen des Fahrzeugs zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit.

Normenkette:

AKB § 7 Abs. Nr. 2 S. 3, § 5 Abs. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 S. 1;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig und begründet.

Die Klage ist aufgrund neuen Sachvortrags der Beklagten in der Berufungsinstanz abzuweisen. Dem Kläger steht wegen der behaupteten Entwendung des Fahrzeuges Fiat Ulysse 2,0 mit dem amtlichen Kennzeichen .... am 11./12.10.96 in Neapel kein Anspruch aus der Kaskoversicherung zu. Die Beklagte ist wegen Obliegenheitsverletzung von der Verpflichtung zur Leistung frei, §§ 7 I Nr. 2 Satz 3, V Abs. 4 AKB, 6 Abs. 3 Satz 1 VVG.