I. Der Beschwerdeführer, ein Strafgefangener, wendet sich gegen die Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§§
1. Mit Schreiben vom 18. Mai 1989, gerichtet an den Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing, beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zur gelockerten Besuchsregelung; er bat ausdrücklich um eine rechtsmittelfähige Entscheidung.
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