OLG Brandenburg - Urteil vom 02.03.2007
7 U 147/05
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 280 § 631 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 17 O 19/05 - 12.08.2005,

Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei Ablehnung eines angebotenen Ersatzfahrzeuges - kein gestörtes Vertrauensverhältnis

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.03.2007 - Aktenzeichen 7 U 147/05

DRsp Nr. 2007/6997

Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei Ablehnung eines angebotenen Ersatzfahrzeuges - kein gestörtes Vertrauensverhältnis

1. Kann ein Fahrzeug wegen fehlerhafter Durchführung von Wartungsarbeiten und dadurch erforderlicher weitergehender Reparaturen nicht genutzt werden, ist der Werkstattinhaber zum Schadensersatz und zur Verfügungsstellung eines Ersatzfahrzeuges verpflichtet. 2. Die Ablehnung eines von der Werkstatt angebotene Ersatzfahrzeug kann nicht auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis gestützt werden, wenn der Schaden auf Grund eines einmaligen Fehlers eines Mitarbeiters aufgetreten ist und im Übrigen eine langjährige Geschäftsbeziehung bestand. Insoweit liegt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 280 § 631 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.