Vertragliche Sonderbeziehungen zwischen den Beteiligten

Autor: Weingran

Eine offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen Staat kann sich - nach der Rom-II-Verordnung - insbesondere aus einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis zwischen den Parteien - wie einem Vertrag - ergeben, dass mit der betreffenden unerlaubten Handlung in enger Verbindung steht.