OLG Saarbrücken - Beschluss vom 14.09.2005
Ss 29/05 (38/05)
Normen:
StPO § 243 Abs. 4 § 261 ;
Fundstellen:
VRS 106, 194
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 01.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 35-676/04
StA Saarbrücken - 61 Js 448/04,

Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.09.2005 - Aktenzeichen Ss 29/05 (38/05)

DRsp Nr. 2007/1196

Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses

Macht der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch, so kann er nur dann aufgrund der Erklärung des Verteidigers, der Angeklagte sei geständig, entsprechend diesem Geständnis verurteilt werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass er dieses als seine eigene Einlassung verstanden wissen will.

Normenkette:

StPO § 243 Abs. 4 § 261 ;

Gründe:

I.

Durch das angefochtene Urteil wurde der Angeklagte "wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt" zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Ferner wurde gegen ihn "ein verbüßtes Fahrverbot von 3 Monaten" verhängt.

Das Amtsgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt:

Als Ergebnis der Hauptverhandlung stand fest, dass der Angeklagte am Montag dem 09.02.2004 Bier in nicht unerheblichen Mengen, Cannabis und Amphetamine konsumiert hatte. Danach führte er das Fahrzeug einen Fuji Heavy LAC, Farbe weiß, amtliches Kennzeichen ..., mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (80-90 km/h) in der Straße in Fahrtrichtung ...