I.
Durch das angefochtene Urteil wurde der Angeklagte "wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt" zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Ferner wurde gegen ihn "ein verbüßtes Fahrverbot von 3 Monaten" verhängt.
Das Amtsgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt:
Als Ergebnis der Hauptverhandlung stand fest, dass der Angeklagte am Montag dem 09.02.2004 Bier in nicht unerheblichen Mengen, Cannabis und Amphetamine konsumiert hatte. Danach führte er das Fahrzeug einen Fuji Heavy LAC, Farbe weiß, amtliches Kennzeichen ..., mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (80-90 km/h) in der Straße in Fahrtrichtung ...
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