Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichter der 3. Kammer - vom 05. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
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