Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, die die Einzelrichterin durch Beschluss vom 26.04.2010 zur Fortbildung des Rechts auf den Senat übertragen hat, ist nicht begründet.
II.
1.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|