OLG Köln - Urteil vom 25.06.1998
1 U 20/98
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DAR 1999, 264
MDR 1999, 157
OLGReport-Köln 1998, 383
VRS 96, 325
VersR 1999, 336
VersR 2000, 336
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 471/97

Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - Aktenzeichen 1 U 20/98

DRsp Nr. 1999/799

Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

»Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderaustattung).«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Gründe:

Die in förmlicher Hinsicht nicht bedenkliche Berufung hat auch in der Sache Erfolg.

Dem Kläger steht gemäß §§ 823 BGB, 7, 17 StVG, 3 PflVG ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von weiterer 6.528,-- DM gegen die gesamtschuldnerisch haftenden Beklagten zu.