Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug
OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - Aktenzeichen 1 U 20/98
DRsp Nr. 1999/799
Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug
»Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderaustattung).«
Die in förmlicher Hinsicht nicht bedenkliche Berufung hat auch in der Sache Erfolg.
Dem Kläger steht gemäß §§ 823BGB, 7, 17StVG, 3PflVG ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von weiterer 6.528,-- DM gegen die gesamtschuldnerisch haftenden Beklagten zu.
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