VG Berlin - Urteil vom 16.09.1998
VG 4A 676/96
Normen:
StVO § 41 Abs. 3 Nr. 6 ; ASOGASOG Berlin §§ 11, 12;
Fundstellen:
DAR 1999, 90

VG Berlin - Urteil vom 16.09.1998 (VG 4A 676/96) - DRsp Nr. 1999/10227

VG Berlin, Urteil vom 16.09.1998 - Aktenzeichen VG 4A 676/96

DRsp Nr. 1999/10227

1. Das verkehrswidrige Parken auf einer Sperrfläche rechtfertigt eine Umsetzung eines Fahrzeugs nur, wenn darüber hinaus vom Kfz eine unmittelbar zu beseitigende Verkehrsbehinderung ausgeht. 2. Bei einem als erstes auf einer Sperrfläche stehenden Fahrzeug ist keine negative Vorbildwirkung gegeben, die andere Verkehrsteilnehmer dazu verleitet, den übrigen Bereich der Sperrfläche gleichfalls zum Abstellen von Fahrzeugen zu nutzen, wenn sich der weitere Sperrflächenverlauf in erheblicher Weise von dem Abstellort unterscheidet.

Normenkette:

StVO § 41 Abs. 3 Nr. 6 ; ASOGASOG Berlin §§ 11, 12;
Fundstellen
DAR 1999, 90