VG Saarland - Beschluß vom 03.04.1998
3 F 155/97
Normen:
StVZO §§ 3, 15b ;
Fundstellen:
ZfS 1998, 360

VG Saarland - Beschluß vom 03.04.1998 (3 F 155/97) - DRsp Nr. 1999/2001

VG Saarland, Beschluß vom 03.04.1998 - Aktenzeichen 3 F 155/97

DRsp Nr. 1999/2001

1. Teilt die Behörde (AGg) im gerichtlichen Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Entziehung der FE mit, daß aufgrund der vorliegenden glaubhaften Einwände der Sofortvollzug der Verfügung mit der Maßgabe aufgehoben wird, daß sich der ASt zu einem bestimmten PS-Kurs des TÜV anmeldet und an diesem teilnimmt, so ist die AO der sofortigen Vollziehung unmittelbar aufgehoben und dem ASt die Teilnahme an dem Kurs zur Auflage gemacht worden. Auf eine einseitige Erledigungserklärung des ASt ist festzustellen, daß sich das Verfahren erledigt hat. 2. Ist der ASt in diesem Falle der Auflage nicht nachgekommen, so hat die Behörde nunmehr die Möglichkeit, die Aufhebung der AO der sofortigen Vollziehung gem. § 49 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu widerrufen.

Normenkette:

StVZO §§ 3, 15b ;
Fundstellen
ZfS 1998, 360