VG Saarland - Beschluß vom 15.10.1998 (3 F 67/98) - DRsp Nr. 1999/1999
VG Saarland, Beschluß vom 15.10.1998 - Aktenzeichen 3 F 67/98
DRsp Nr. 1999/1999
1. Ist die Anordnung des Nachschulungskurses nicht angefochten und damit bestandskräftig geworden und sind auch keine Anhaltspunkte für die Nichtigkeit dieser Anordnung vorhanden, so bleiben im späteren Verfahren um die Entziehung der FE gegen die Rechtmäßigkeit der Nachschulungsanordnung erhobene Einwendungen von vornherein ausgeschlossen. 2. Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen kommt es bei der Pflicht, einen Nachschulungskurs zu absolvieren, nicht an.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.