VG Saarland - Beschluß vom 15.10.1998
3 F 67/98
Normen:
StVG §§ 2a Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZfS 1998, 487

VG Saarland - Beschluß vom 15.10.1998 (3 F 67/98) - DRsp Nr. 1999/1999

VG Saarland, Beschluß vom 15.10.1998 - Aktenzeichen 3 F 67/98

DRsp Nr. 1999/1999

1. Ist die Anordnung des Nachschulungskurses nicht angefochten und damit bestandskräftig geworden und sind auch keine Anhaltspunkte für die Nichtigkeit dieser Anordnung vorhanden, so bleiben im späteren Verfahren um die Entziehung der FE gegen die Rechtmäßigkeit der Nachschulungsanordnung erhobene Einwendungen von vornherein ausgeschlossen. 2. Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen kommt es bei der Pflicht, einen Nachschulungskurs zu absolvieren, nicht an.