VG Schwerin - Urteil vom 15.05.1998 (1 A 1393/96) - DRsp Nr. 1999/5707
VG Schwerin, Urteil vom 15.05.1998 - Aktenzeichen 1 A 1393/96
DRsp Nr. 1999/5707
Allein der Umstand, daß ein parkendes Fahrzeug einen abgesenkten Bordstein derart zuparkt, daß Rollstuhlfahrern kein gefahrloses Auffahren auf den Gehweg bzw. Abfahren vom Gehweg mehr möglich ist, kann ein sofortiges Abschleppen rechtfertigen.