VG Schwerin - Urteil vom 15.05.1998 (I A 1393/96) - DRsp Nr. 1999/1998
VG Schwerin, Urteil vom 15.05.1998 - Aktenzeichen I A 1393/96
DRsp Nr. 1999/1998
Wird durch ein parkendes Fahrzeug ein abgesenkter Bordstein in der Weise zugeparkt, daß Rollstuhlfahrern ein gefahrloses Auf- und Abfahren auf dem Gehweg nicht mehr möglich ist, kann allein deshalb ein sofortiges Abschleppen des Fahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme gerechtfertigt sein.