VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 06.11.1998 (10 S 2625/98) - DRsp Nr. 1999/5649
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 06.11.1998 - Aktenzeichen 10 S 2625/98
DRsp Nr. 1999/5649
Zur Frage, welche weiteren Ermittlungen die Bußgeldbehörde nach einem Verkehrsverstoß im Hinblick auf die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers anzustellen hat, wenn sich der Kfz-Halter auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.