VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 28.07.1998 (10 S 2332/97) - DRsp Nr. 1999/10047
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1998 - Aktenzeichen 10 S 2332/97
DRsp Nr. 1999/10047
Fahrzeuge eines Handelsunternehmens, mit denen neben Handelswaren im Auftrag von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auch Blutkonserven von Blutbanken zum Einsatzort befördert werden, können nicht als Fahrzeuge des Blutspendedienstes i. S. v. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5StVZO behördlich anerkannt werden; sie dürfen deshalb nicht mit Kennleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein.