VGH Bayern - Beschluß vom 31.07.1991 (11 CE 91.2004) - DRsp Nr. 1994/13915
VGH Bayern, Beschluß vom 31.07.1991 - Aktenzeichen 11 CE 91.2004
DRsp Nr. 1994/13915
Der Fahrerlaubnisbewerber hat keinen Anspruch darauf, das Landratsamt im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die ihn betreffenden Fahrerlaubnisakten einem von ihm noch zu bestellenden Obergutachter zur Verfügung zu stellen.