Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.11.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.735,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 09.12.2017 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Tiguan 2.0 TDI, FIN: WVGZZZ6Z8W002536, zzgl. beider Zulassungsbescheinigungen und Schlüssel.
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziff. 1 genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 650,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 10.12.2017 zu bezahlen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
III.Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
IV. V. VI.
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