Voraussetzungen der falschen Verdächtigung in einem Bußgeldverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2007 - Aktenzeichen 32 Ss 89/07
DRsp Nr. 2008/22246
Voraussetzungen der falschen Verdächtigung in einem Bußgeldverfahren
Die Voraussetzungen der falschen Verdächtigung sind nicht erfüllt, wenn der Betroffene in einem Bußgeldverfahren wissentlich unrichtige Angaben über die Person des Fahrzeugführers macht, dafür aber nicht verantwortlich gemacht werden kann, weil die Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3StVG abgelaufen ist.