OLG Celle - Beschluss vom 21.06.2007
32 Ss 89/07
Normen:
StGB § 164 Abs. 1, 2 ; StVG § 26 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 2007, 713
DAR 2007, 713

Voraussetzungen der falschen Verdächtigung in einem Bußgeldverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2007 - Aktenzeichen 32 Ss 89/07

DRsp Nr. 2008/22246

Voraussetzungen der falschen Verdächtigung in einem Bußgeldverfahren

Die Voraussetzungen der falschen Verdächtigung sind nicht erfüllt, wenn der Betroffene in einem Bußgeldverfahren wissentlich unrichtige Angaben über die Person des Fahrzeugführers macht, dafür aber nicht verantwortlich gemacht werden kann, weil die Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG abgelaufen ist.

Normenkette:

StGB § 164 Abs. 1, 2 ; StVG § 26 Abs. 3 ;

Gründe: