Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz
BGH, Urteil vom 15.05.1968 - Aktenzeichen VIII ZR 136/66
DRsp Nr. 1994/5924
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz
Der Vermieter eines nicht kaskoversicherten Kraftfahrzeugs, der dem Mieter gegen Zahlung eines bestimmten Betrages Befreiung von der Haftung für nicht grobfahrlässig verursachte Schäden einräumt, kann den Haftungsausschluß vertraglich davon abhängig machen, daß der Mieter bei Unfällen die Polizei zur Feststellung des Unfallhergangs zuzieht.