OLG Köln - Beschluss vom 16.05.2022
12 U 36/22
Normen:
BGB § 675u S. 2; BGB § 675v Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 02.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 147/21

Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Kontoinhabers wegen nicht autorisierter ZahlungsvorgängeVoraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gemäß § 675v Abs. 3 BGBBegriff der groben Fahrlässigkeit

OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2022 - Aktenzeichen 12 U 36/22

DRsp Nr. 2023/14084

Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Kontoinhabers wegen nicht autorisierter Zahlungsvorgänge Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gemäß § 675v Abs. 3 BGB Begriff der groben Fahrlässigkeit

Tenor

1.

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das am 02.02.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn zum Az. 2 O 147/21 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Ausführungen in der Berufungsbegründung führen nicht zu einer anderen Beurteilung. Es ist nicht ersichtlich, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 ZPO zugrundezulegende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO).

2.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis bis zum 17.06.2022 Stellung zu nehmen. Sie mag innerhalb der Frist auch mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.

Normenkette:

BGB § 675u S. 2; BGB § 675v Abs. 3;

Gründe