1.
Der angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Wuppertal zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines roten Wechsellichtzeichens mit Sachbeschädigung zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt.
Hiergegen richtet sich die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, die sich auf die Sachrüge stützt.
II.
Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.
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