OLG Hamm - Beschluss vom 21.03.2000
4 Ss 121/00
Normen:
StGB § 315b Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 417
DRsp III(336)297b
NJW 2000, 2686
VRS 99, 197

Voraussetzungen und Varianten strafbaren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; pervertierter Kraftfahrzeugeinsatz; Beifahrer als Täter; gestellter Unfall

OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2000 - Aktenzeichen 4 Ss 121/00

DRsp Nr. 2003/16368

Voraussetzungen und Varianten strafbaren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; "pervertierter" Kraftfahrzeugeinsatz; Beifahrer als Täter; "gestellter" Unfall

Täter eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Sinne von § 315 b Abs. 1 StGB kann auch ein Beifahrer in einem Kraftfahrzeug sein, der - etwa durch Ziehen der Handbremse - gewaltsam in die Fahrzeugführung eingreift (hier: kein solcher Eingriff bei lediglich aus Angst beabsichtigter Geschwindigkeitsreduzierung).

Normenkette:

StGB § 315b Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 2000, 417
DRsp III(336)297b
NJW 2000, 2686
VRS 99, 197