EuGH - Urteil vom 06.10.2021
C-338/20
Normen:
AEUV Art. 267; Rahmenbeschluss 2005/214/JI Art. 20 Abs. 3; Rahmenbeschluss 2005/214/JI Art. 1 Buchst. a); EMRK Art. 6;

Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Gegenseitige Anerkennung - Geldstrafen und Geldbußen - Rahmenbeschluss 2005/214/JI - Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung - Art. 20 Abs. 3 - Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße - Wahrung der Verteidigungsrechte - Zustellung von Dokumenten in einer Sprache, die die Person, gegen die die Sanktion verhängt wurde, nicht versteht - Übersetzung der wesentlichen Bestandteile der Entscheidung

EuGH, Urteil vom 06.10.2021 - Aktenzeichen C-338/20

DRsp Nr. 2022/2877

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gegenseitige Anerkennung – Geldstrafen und Geldbußen – Rahmenbeschluss 2005/214/JI – Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung – Art. 20 Abs. 3 – Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße – Wahrung der Verteidigungsrechte – Zustellung von Dokumenten in einer Sprache, die die Person, gegen die die Sanktion verhängt wurde, nicht versteht – Übersetzung der wesentlichen Bestandteile der Entscheidung