Vorsätzlich herbeigeführter Unfall wegen bewusstem Ausnutzen eines Verkehrsverstoßes des anderen Unfallbeteiligten
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.08.2007 - Aktenzeichen 12 U 213/06
DRsp Nr. 2007/18283
Vorsätzlich herbeigeführter Unfall wegen bewusstem Ausnutzen eines Verkehrsverstoßes des anderen Unfallbeteiligten
Kann der Nachweis erbracht werden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalles einen Verkehrsverstoß des Unfallverursachers, hier Nichtbeachtung der Vorfahrt nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO, bewusst ausgenutzt hat, tritt die Gefährdungshaftung des anderen Unfallbeteiligten hinter dem Vorsatz des vermeintlichen Unfallopfers zurück.