I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Kfz - Diebstahlsversicherung in Anspruch. Das Landgericht hat die Klage wegen Leistungsfreiheit unter dem Gesichtspunkt der Obliegenheitsverletzung abgewiesen, da der Kläger in der Schadensanzeige nicht angegeben hat, dass ein Duplikatschlüssel angefertigt worden ist.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|