AKB § 7 Abs. 5 S. 4; VVG § 6 Abs. 3 ; AKB § 12 NR. 1 II E; AKB § 7 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
ZfS 1999, 20
Vorschäden; Falschangaben
OLG Hamm, Beschluß vom 05.06.1998 - Aktenzeichen 20 U 17/98
DRsp Nr. 1998/17322
Vorschäden; Falschangaben
»Falschangaben zu behobenen Vorschäden, wenn der Reparaturkostenaufwand mit ca. 3.000.- DM angegeben und später eine entsprechende Rechnung vorgelegt wird, tatsächlich aber die in der Rechnung aufgeführten Arbeiten nicht alle ausgeführt sind, insbesondere ein Kotflügel nicht - wie angegeben - ausgetauscht worden ist.«
Normenkette:
AKB § 7 Abs. 5 S. 4; VVG § 6 Abs. 3 ; AKB § 12 NR. 1 II E; AKB § 7 Abs. 1 Satz 2;
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