LAG Köln - Urteil vom 05.05.2022
6 Sa 774/21
Normen:
BGB § 394; EFZG § 3; Befristeter Arbeitsvertrag v. 16.04.2020 § 3. b.; Befristeter Arbeitsvertrag v. 16.04.2020 § 3. h.;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 25/21

Vorschuss auf in der Zukunft entstehende AnsprücheVerrechnung eines Rückzahlungsanspruchs auf entstandene und fällige AnsprücheArbeitszeitkonto als atmendes KontoErschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

LAG Köln, Urteil vom 05.05.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 774/21

DRsp Nr. 2023/4869

Vorschuss auf in der Zukunft entstehende Ansprüche Verrechnung eines Rückzahlungsanspruchs auf entstandene und fällige Ansprüche Arbeitszeitkonto als "atmendes" Konto Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Vereinbarung eines Vorschusses unterscheidet sich von der Vereinbarung über die zukünftige Verrechnung eines Rückzahlungsanspruches aus Überzahlung dadurch, dass der Anspruch, auf den der Vorschuss gezahlt wird, erst in der Zukunft entsteht und fällig wird, während der Rückzahlungsanspruch bereits entstanden und fällig geworden ist.

1. Ein Arbeitszeitkonto ist dadurch gekennzeichnet, dass ein regelmäßiges Bruttoentgelt ausgezahlt wird, während die Arbeitszeit "atmet", also einmal mehr und einmal weniger gearbeitet wird. 2. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann aufgrund einer zeitlichen Koinzidenz zwischen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Kündigungsfrist erschüttert sein. Diese Koinzidenz begründet zumindest ernsthafte Zweifel am Bestehen der Arbeitsunfähigkeit.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2021 - 11 Ca 25/21 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklage hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 394; EFZG § 3;