OVG Niedersachsen - Beschluss vom 02.04.2013
5 LA 50/12
Normen:
BBG § 75 Abs. 1; StVO § 14 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 20.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 1884/11

Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer abschüssigen Straße ohne Sicherung gegen das Wegrollen mittels Handbremse und Einlegen des Ganges

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.04.2013 - Aktenzeichen 5 LA 50/12

DRsp Nr. 2013/6997

Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer abschüssigen Straße ohne Sicherung gegen das Wegrollen mittels Handbremse und Einlegen des Ganges

Wird ein Kraftfahrzeug auf einer abschüssigen Straße abgestellt, ohne dass eine doppelte Sicherung gegen Wegrollen mittels Handbremse und Einlegen eines Ganges erfolgt, rechtfertigt dies grundsätzlich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.

Normenkette:

BBG § 75 Abs. 1; StVO § 14 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Der Zulassungsantrag bleibt ohne Erfolg.

Die Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind nicht erfüllt.