Wandelung eines Neuwagenkaufs wegen Mängeln an Telefonanlage, Radio oder CD-Wechsler
OLG Köln, Urteil vom 22.04.1998 - Aktenzeichen 13 U 110/97
DRsp Nr. 2003/16491
Wandelung eines Neuwagenkaufs wegen Mängeln an Telefonanlage, Radio oder CD-Wechsler
Weder eine mangelhafte Telefonanlage noch Mängel eines Autoradios sowie eines CD-Wechslers - jeweils in einem gekauften Neuwagen eingebaut - berechtigen zur Wandelung des Kaufvertrags über den Wagen.