LG Fulda, vom 15.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 StVK 153/10
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Verbot zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.08.2010 - Aktenzeichen 3 Ws 423/10
DRsp Nr. 2010/16148
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht; Verbot zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen
Im Rahmen der Ausgestaltung der Führungsaufsicht kann in Ausnahmefällen über § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6StGB auch ein allgemeines Verbot zur Haltung und Führung von Kraftfahrzeugen angeordnet werden.
Die Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.