BayObLG - Beschluß vom 29.07.1988
2 ObOWi 120/88
Normen:
StVO § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 362 (Bär)

Wenden auf einer unübersichtlichen Straße

BayObLG, Beschluß vom 29.07.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 120/88

DRsp Nr. 1998/9830

Wenden auf einer unübersichtlichen Straße

Muß an einer Stelle trotz Unübersichtlichkeit der Straße gewendet werden oder kann der wendende Fahrzeugführer von seiner Position aus die Straße nicht überblicken, hat er sich einweisen zu lassen.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen
DAR 1989, 362 (Bär)