BayObLG, Beschluß vom 29.07.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 120/88
DRsp Nr. 1998/9830
Wenden auf einer unübersichtlichen Straße
Muß an einer Stelle trotz Unübersichtlichkeit der Straße gewendet werden oder kann der wendende Fahrzeugführer von seiner Position aus die Straße nicht überblicken, hat er sich einweisen zu lassen.