Wertminderung

Autor: Hering

Auch hier wird zwischen technischer und merkantiler Wertminderung unterschieden.

Eine technische Wertminderung wird nur dann berücksichtigt, wenn tragende Teile beschädigt wurden und eine Beeinträchtigung verbleibt. Allerdings wird auch hier stets darauf verwiesen, dass bei dem Stand der modernen Reparaturtechnik solches regelmäßig nicht vorkommen soll. Nach den Richtlinien des Verbands der Schweizer Sachverständigen wird unter den zuvor genannten Voraussetzungen eine technische Wertminderung bis zu 10 % des Werts des Fahrzeugs vor dem Unfall zuerkannt.