OLG Dresden - Beschluss vom 15.01.2021
4 U 1785/20
Normen:
BGB §§ 630a ff.; BGB § 280; BGB § 278; BGB § 823;
Vorinstanzen:
LG Görlitz, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 16/19

Wertung einer objektiv unrichtigen Diagnose als BehandlungsfehlerVorwerfbare Fehlinterpretation erhobener BefundeFolgen einer unzureichenden Dokumentation

OLG Dresden, Beschluss vom 15.01.2021 - Aktenzeichen 4 U 1785/20

DRsp Nr. 2021/3837

Wertung einer objektiv unrichtigen Diagnose als Behandlungsfehler Vorwerfbare Fehlinterpretation erhobener Befunde Folgen einer unzureichenden Dokumentation

1. Die Wertung einer objektiv unrichtigen Diagnose als Behandlungsfehler setzt die vorwerfbare Fehlinterpretation erhobener Befunde voraus. 2. Eine unvollständige oder unzureichende Dokumentation führt weder zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs noch rechtfertigt sie den Schluss auf ein für den Patienten positives Beweisergebnis.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 09.02.2021 wird aufgehoben.

4. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert auf 33.743,87 € festzusetzen.

Normenkette:

BGB §§ 630a ff.; BGB § 280; BGB § 278; BGB § 823;

Gründe:

I.