LG Würzburg - Urteil vom 15.04.2004 11 H O 2116/03
Normen:
UWG § 1 ;
Fundstellen:
GRUR-RR 2005, 139
NZV 2004, 524
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Autohauses mit Unfallabwicklung
LG Würzburg, Urteil vom 15.04.2004 - Aktenzeichen 11 H O 2116/03
DRsp Nr. 2006/10787
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Autohauses mit "Unfallabwicklung"
»Wirbt ein Autohaus in einer Zeitungsannonce mit Aussagen wie u.a. "Unfallabwicklung" für den hauseigenen Service und/oder erbringt eine so angekündigte Unfallabwicklung, so ist dies als Vorsprung durch versprochenen Rechtsbruch zu werten und unlauter i.S. des § 1UWG.