OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.02.2007
VI-U (Kart) 35/06
Normen:
GWB § 20 Abs. 1 § 33 ; BGB § 541 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 12.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 34 O (Kart) 17/06

Wettbewerbswidrigkeit der Kooperation eines mit der Kfz-Zulassungsstelle benachbarten Cafés mit Schilderprägergeschäft

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2007 - Aktenzeichen VI-U (Kart) 35/06

DRsp Nr. 2007/5084

Wettbewerbswidrigkeit der Kooperation eines mit der Kfz-Zulassungsstelle benachbarten Cafés mit Schilderprägergeschäft

1. Der Eigentümer oder Berechtigte, der über Gewerbeflächen in der Verwaltungsstelle, in welcher die Kommune ihre Kfz-Zulassungsstelle betreibt, verfügt, hat eine überragende Marktstellung auf dem Vermietungsmarkt für diejenigen Gewerbeflächen inne, die sich wegen der Nähe zur Zulassungsstelle besonders als Standort für einen Schilderprägerbetrieb eignen. 2. Die Kooperation eines mit der Kfz-Zulassungsstelle benachbarten Cafés mit einem Schilderprägergeschäft der Umgebung, die die Verlagerung wesentlicher Teile des Schilderprägegeschäfts in das dortige Lokal zum Inhalt hat, ist wettbewerbswidrig. Den Vermieter der entsprechenden Gewerbeflächen trifft hier aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung eine kartellrechtliche Untersagungspflicht.

Normenkette:

GWB § 20 Abs. 1 § 33 ; BGB § 541 ;

Entscheidungsgründe:

I.