BGH - Urteil vom 23.03.1983
VI ZR 120/81
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
MDR 1983, 830
VersR 1983, 560
Vorinstanzen:
OLG München,

Widerlegung des Anscheinsbeweises

BGH, Urteil vom 23.03.1983 - Aktenzeichen VI ZR 120/81

DRsp Nr. 1994/4715

Widerlegung des Anscheinsbeweises

Der Gegenbeweis ist bereits dann geglückt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; daß sie als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlußfolgerung gegen sie ergibt, ist nicht nötig.

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Hinweise:

-BGH v. 14.1.1958, VersR 1958, 228: der bloße Hinweis auf die Möglichkeit eines anderen Ursachenzusammenhangs genügt nicht. - Kein Anscheinsbeweis bei Begegnungszusammenstoß durch Alkohol, wenn beide Unfallfahrer alkoholisiert waren: OLG Schleswig (7 U 5/87) NZV 1991, 233.

Vorinstanz: OLG München,
Fundstellen
MDR 1983, 830
VersR 1983, 560