-BGH v. 14.1.1958, VersR 1958, 228: der bloße Hinweis auf die Möglichkeit eines anderen Ursachenzusammenhangs genügt nicht. - Kein Anscheinsbeweis bei Begegnungszusammenstoß durch Alkohol, wenn beide Unfallfahrer alkoholisiert waren: OLG Schleswig (7 U 5/87) NZV 1991, 233.
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