LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.07.2022
2 Sa 316/21
Normen:
BGB § 612a; ZPO § 141; ZPO § 445 Abs. 1; ZPO § 447; ZPO § 448;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 06.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3/21

Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters eines Bundestagsabgeordneten, da der Nachweis, dass die Kündigung wegen einer zulässigen Rechtsausübung erfolgt ist, nicht geführt werden konnte

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.07.2022 - Aktenzeichen 2 Sa 316/21

DRsp Nr. 2023/401

Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters eines Bundestagsabgeordneten, da der Nachweis, dass die Kündigung wegen einer zulässigen Rechtsausübung erfolgt ist, nicht geführt werden konnte

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 06.07.2021 - 6 Ca 3/21 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 612a; ZPO § 141; ZPO § 445 Abs. 1; ZPO § 447; ZPO § 448;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.

Der Beklagte war Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied der X-Fraktion in der 19. Wahlperiode. Er beschäftigte im Kündigungszeitpunkt durchschnittlich sechs Mitarbeiter.