Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 06.07.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der Beklagte war Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied der X-Fraktion in der 19. Wahlperiode. Er beschäftigte im Kündigungszeitpunkt durchschnittlich sechs Mitarbeiter.
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