I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27. Juli 2021 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.
Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrages der zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossenen privaten Krankenversicherung - Versicherungsschein-Nummer 0000000000 - nicht wirksam geworden sind:
a)
im Tarif E... die Erhöhung zum 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 um 48,77 €
b) im Tarif Z...... die Erhöhung zum 01. Januar 2016 bis zum 30. April 2021 um 16,55 €
und die Klägerin nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrages verpflichtet ist.
2.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|