Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Dezember 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder - Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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