OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.09.2021
17 U 42/20
Normen:
AEUV Art. 267 Abs. 1; AEUV Art. 267 Abs. 2; BGB § 506;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 07.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 326/19

Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines Leasingvertrags über ein Kraftfahrzeug mit Kilometerabrechnung gerichteten VertragserklärungAussetzung eines Verfahrens wegen Fragen zur Auslegung einer RichtlinieVoraussetzungen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.09.2021 - Aktenzeichen 17 U 42/20

DRsp Nr. 2022/4098

Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines Leasingvertrags über ein Kraftfahrzeug mit Kilometerabrechnung gerichteten Vertragserklärung Aussetzung eines Verfahrens wegen Fragen zur Auslegung einer Richtlinie Voraussetzungen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt: Stellen Kraftfahrzeug-Leasingverträge mit einem Verbraucher mit Kilometerabrechnung mit einer Laufzeit von 48 Monaten Dienstleistungen in dem Bereich "Mietwagen" dar und unterfallen sie deshalb dem Ausnahmetatbestand für ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht gemäß Art. 16 lit. I) RL 2011/83/EU? Wenn diese Vorlagefrage verneint wird: Stellen Kraftfahrzeug-Leasingverträge mit einem Verbraucher mit Kilometerabrechnung Verträge über Finanzdienstleistungen im Sinne von Art. 2 lit. b) RL 2002/65/EG, die von Art. 2 Nr. 12 RL 2011/83/EU übernommen wurde, dar?

Tenor

1. Das Verfahren wird ausgesetzt.