Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.03.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Gesch.-Nr.: 2/10
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. … über nominal 10.000,00 € kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 1.649,58 € zu zahlen nach Herausgabe des Fahrzeugs Marke1 Typ1 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … nebst Fahrzeugschlüsseln und Fahrzeugpapieren. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei weitere 6.087,12 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
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