OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.09.2021
23 U 44/19
Normen:
BGB § 495 Abs. 1; BGB § 355; BGB § 356b; EGBGB Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 07.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 257/18

Wirksamkeit des Widerrufs einer Vertragserklärung zur Finanzierung der Anschaffung eines KraftfahrzeugsUnwirksame WiderrufsbelehrungAusübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf fehlende Gesetzlichkeitsfiktion einer Belehrung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.09.2021 - Aktenzeichen 23 U 44/19

DRsp Nr. 2022/1804

Wirksamkeit des Widerrufs einer Vertragserklärung zur Finanzierung der Anschaffung eines Kraftfahrzeugs Unwirksame Widerrufsbelehrung Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf fehlende Gesetzlichkeitsfiktion einer Belehrung

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.03.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Gesch.-Nr.: 2/10 O 257/18 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. … über nominal 10.000,00 € kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 1.649,58 € zu zahlen nach Herausgabe des Fahrzeugs Marke1 Typ1 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … nebst Fahrzeugschlüsseln und Fahrzeugpapieren. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei weitere 6.087,12 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz