1. Die Berufung des Klägers gegen das am 17.01.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil und das am 17.01.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens wird unter Abänderung der landgerichtlichen Streitwertfestsetzung auf 22.900,-- € festgesetzt.
A.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit des Widerrufs eines zwischen ihnen abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages.
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