OLG Köln - Urteil vom 29.10.2019
9 U 127/18
Normen:
VVG § 203 Abs. 2 S. 1; VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
r+s 2020, 31
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 29.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 305/17

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten KrankenversicherungZulässigkeit einer FeststellungsklageKeine Überprüfung der Unabhängigkeit eines TreuhändersGründe für eine Prämienanpassung

OLG Köln, Urteil vom 29.10.2019 - Aktenzeichen 9 U 127/18

DRsp Nr. 2020/1384

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung Zulässigkeit einer Feststellungsklage Keine Überprüfung der Unabhängigkeit eines Treuhänders Gründe für eine Prämienanpassung

1. Eine auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung gerichtete Feststellungsklage ist zulässig.2. Die Unabhängigkeit eines Treuhänders ist von Zivilgerichten im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung nicht gesondert zu prüfen.3. Gründe i.S.d. § 203 Abs. 5 VVG sind jedenfalls die Umstände, die eine Neufestsetzung einer Prämie inhaltlich rechtfertigen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres Rechtsmittels im Übrigen das am 29.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 23 O 305/17 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Krankenversicherung, Versicherungsschein Nr.: 49xx56xx08, in den nachfolgenden Zeiträumen nicht wirksam geworden sind und der Kläger nicht zur Tragung des jeweiligen Erhöhungsbetrags verpflichtet ist:

a)

in der Krankheitskostenversicherung im Tarif A die Erhöhungen zum 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 um 79,00 € und zum 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 um weitere 98,00 €.

b) 2. 3. a) b)