OLG Köln - Urteil vom 27.10.2020
9 U 63/20
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 05.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 211/19

Wirksamkeit von Pämienerhöhungen einer privaten KrankenversicherungMitteilung der maßgeblichen Gründe für eine Prämienerhöhung

OLG Köln, Urteil vom 27.10.2020 - Aktenzeichen 9 U 63/20

DRsp Nr. 2021/14206

Wirksamkeit von Pämienerhöhungen einer privaten Krankenversicherung Mitteilung der maßgeblichen Gründe für eine Prämienerhöhung

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 05.02.2020 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 211/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, soweit der Kläger folgenden Feststellungsantrag gestellt hat:

Es wird festgestellt, dass die Prämienerhöhungen in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer 0xxxxxxx8x in den Tarifen

X1 zum 01.01.2012 55,01 €
X1 zum 01.01.2016 149,60 €
X3 zum 01.01.2015 2,94 €
X4 zum 01.01.2011 4,32 €
X5 zum 01.01.2012 0,70
X5 zum 01.01.2013 1,21 €
X6 zum 01.01.2012 0,70
X6 zum 01.01.2016 1,98 €

unwirksam waren und der Kläger nicht zur Zahlung der jeweiligen Erhöhungsbeträge verpflichtet ist.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.307,78 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2019 zu zahlen.

3.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte

a) b) 4.