LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.10.2021
9 Sa 724/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 412;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 12502/18

Zahlung einer BerufsunfähigkeitsrenteGewährung einer Erwerbsminderungsrente nicht anspruchsbegründend für BerufsunfähigkeitsrenteAnforderungen an Gutachten nach AWMF-Leitlinie Nr. 051/029

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.10.2021 - Aktenzeichen 9 Sa 724/21

DRsp Nr. 2022/5218

Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente Gewährung einer Erwerbsminderungsrente nicht anspruchsbegründend für Berufsunfähigkeitsrente Anforderungen an Gutachten nach AWMF-Leitlinie Nr. 051/029

1. Aus der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente kann kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente abgeleitet werden; dies weder nach den Vertragsbedingungen noch aufgrund der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 BVV-BA. 2. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründet keine Anscheinsvermutung für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente. 3. Durch vorzeitige Erschöpfung und fehlende Konzentration werden die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 BVV-DA nicht erfüllt.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. März 2021 - 3 Ca 12502/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 412;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.