OLG Bamberg - Beschluss vom 19.01.2007
2 Ss OWi 1653/05
Normen:
StVG § 24 § 25 ; StVO § 41 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZV 2007, 213
Vorinstanzen:
AG Hof, vom 06.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 OWi 301 Js 12195/05

Zeitliche Reduzierung eines Regelfahrverbots

OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2007 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1653/05

DRsp Nr. 2007/11329

Zeitliche Reduzierung eines Regelfahrverbots

Es entspricht tatrichterlichem Ermessen, wenn der Bußgeldrichter aufgrund sorgfältiger Ermittlung und Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen anhand einer plausibel dargestellten Existenzgefahr bei gleichzeitiger Erhöhung der Regelgeldbuße das Regelfahrverbot von drei Monaten auf zwei Monate verkürzt.

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Normenkette:

StVG § 24 § 25 ; StVO § 41 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 73 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 550 EUR und einem Fahrverbot von zwei Monaten. Mit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsbeschwerde rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung sachlichen Rechts und beanstandet das Absehen vom Regelfahrverbot in Höhe von drei Monaten.

II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG zulässige und wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde ist ohne Erfolg.