Autor: Christian Sitter |
Zunächst ist §
In der Haftpflicht- und Kaskoversicherung ist gem. D 1.1.3 AKB 2015 die Fahrerlaubnis Tatbestandsmerkmal des Versicherungsschutzes. Ein Verstoß führt zur teilweisen Leistungsfreiheit im Innenverhältnis, aufgrund der Regelung des § 5 Abs. 3 KfzPflVV limitiert auf maximal 5.000 Euro, es sei denn, der Fahrer hat das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt. Nach Nr. 5.1.2 AUB 2020 sind in der privaten Unfallversicherung Unfälle nicht versichert, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Liegt eine solche vor, ist der Versicherer uneingeschränkt leistungsfrei.
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