Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 14.06.2022 gegen den am 16.05.2022 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Köln, VR 9575, wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Antrag des Beteiligten zu 2) auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt U. wird zurückgewiesen.
I.
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